AGBs

 

Patrick Krosta

Steinhagen 21a

44793 Bochum

01712151741

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Diese AGBs gelten für Verträge über die zeitweise Vermietung von Privatzimmern.

 

1. Übernachtung ohne Frühstück

Der Vertrag ist rechtsverbindlich geschlossen, sobald das Zimmer vom Gast schriftlich, per E-Mail, Fax, SMS oder telefonisch, oder aber auch durch Leistung einer Anzahlung, gebucht und vom Vermieter bestätigt worden ist.

 

2. Nichtbereitstellung des Zimmers

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung des/der Zimmer geleistete Zahlungen zu erstatten, falls er dem Mieter keine gleichwertige Alternativunterkunft anbieten kann.

Schadenersatz ist auf die Höhe des Vertragswertes begrenzt. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Blitzeinschlag, Krieg o.ä.), die vom Vermieter nicht verantwortet werden können.

 

3. Rücktritt/Stornierung/vorzeitige Ab- oder verspätete Anreise

Stornierungen, vorzeitige Abreise oder verspätete Anreise sind grundsätzlich nicht möglich; Ausnahmen gelten im Falle höherer Gewalt (Krankheit von Mitreisenden oder des Buchenden selbst, Unfälle, gestrichener Urlaub, das Verpassen von Flügen, Baustopp, etc. sind KEINE höhere Gewalt in diesem Sinne) sowie bei gesonderter Absprache.

Tritt der Gast von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung gar nicht, mit weniger Personen oder kürzer, als ursprünglich gebucht in Anspruch, hat der Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf den gesamten ursprünglich vereinbarten Preis. Es erfolgt keine Erstattung oder Minderung.

Dies gilt sinngemäß auch für vorab geleistete Anzahlungen; diese werden nicht erstattet, allerdings verzichtet der Vermieter freiwillig auf den Rest, also die Differenz zwischen Anzahlung und Gesamtkosten.

 

4. Reservierungen

Eine Reservierung ist jederzeit möglich.

 

5. Zahlung

Der gesamte Preis ist grundsätzlich im Voraus per Banküberweisung oder bei Anreise in bar gegen Quittung zu entrichten.

Bei Reservierungen die ein Unternehmen für einen Mitarbeiter tätigt und vergütet, die mehr als 7 Tage im Voraus erfolgen, ist eine Anzahlung i.H.v. 50 % des Gesamtbetrages vorab zu überweisen. Ausnahmen gelten bei gesonderter Absprache, wie z.B. bei Barzahlungen.

Kreditkartenzahlung, nachträgliche Rechnungsstellung oder Kostenübernahmebestätigungen sind NICHT möglich!

 

6. Anreise

Die Anreise kann nach Absprache zwischen 16 Uhr nachmittags und 22 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen nach Absprache, ist die Anreise auch vor 16.00 Uhr und bis 23.30 Uhr möglich.

Von allen Gästen ist grundsätzlich ein gültiger Personalausweis/Aufenthaltstitel vorzulegen, der vom Vermieter vor Ort aus steuer- und schadensersatzrechtlichen Gründen, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz eingescannt/bildlich festgehalten und entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen wieder gelöscht wird.

 

7. Abreise

Die Abreise sollte bis spätestens 11.00 Uhr erfolgen (oder nach Vereinbarung), damit die/das Zimmer für den/die nächsten Gast/Gäste gereinigt werden können.

Insofern muss sich der Gast bei der Abreise nicht beim Vermieter abmelden, sondern kann den Haustür- und Zimmerschlüssel in seiner Zimmertür stecken lassen, die Haustüre zuziehen und abreisen.

 

8. Besuch/Besucher:

Fremden Besuchern ist der Zutritt grundsätzlich untersagt, außer nach Absprache mit dem Vermieter.

In Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung des Vermieters kann dem Besuch durch Dritte ausnahmsweise gestattet werden. Ist der Vermieter nicht erreichbar und kann daher die Zustimmung nicht eingeholt werden, gilt diese als nicht gegeben und Besuch ist nicht möglich.

 

9. Rechnungen/Quittungen

Die Vermietung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage.

Bei der Art der Vermietung handelt es sich in steuerrechtlicher Hinsicht um die sog. „private Vermögensverwaltung“ und „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“. Der Vermieter ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt, dies wird gesondert auf der Rechnung oder Quittung ausgewiesen.

Wichtiger Hinweis zur Buchung!

Aus rechtlichen Gründen vermieten wir ausschließlich an Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland.

Ausnahmen nur in besonderen Fällen (z.B. Messegäste, Studenten, Praktikanten etc. oder wenn das buchende Unternehmen in einem EU-Land ansässig ist).

 

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Im Übrigen wird die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ausgeschlossen wird insbesondere auch die Haftung des Vermieters gem. § 538 BGB.

Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

Die Haftung des Vermieters ist ferner ausgeschlossen bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung und bei Diebstahl mitgebrachter Sachen.

 

11.Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist.

 

Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden bei der Entstehung von Schäden durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht oder durch unsachgemäße Behandlung technischer Anlagen bzw. Einrichtungen nicht vorgelegen hat. Dies gilt nicht für Schäden an Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die nicht dem alleinigen Risikobereich des Mieters oder seiner Begleitpersonen unterliegen.

Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf oder entstehen Brände, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Der Mieter ist verpflichtet, die vorgeschriebene Abfalltrennung (Papier, Glas, grüner Punkt,Mischmüll etc.) zu beachten. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, entstehende Schäden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Beanstandungen an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz) zu.

oder rufen Sie an 0234685024 01712151741